Aktuelles

Aktuelles

Mehr Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen

Die Persönlichkeitsrechte bei Foto- und Videoaufnahmen werden gestärkt: Am 18.09.2020 hat der Bundesrat einen entsprechenden Beschluss des Bundestages vom 03.07.2020 gebilligt.

Das Gesetz greift inhaltlich Anliegen auf, die die Länder zuvor mit eigenen Bundesratsinitiativen in den Bundestag eingebracht hatten.

Das sog. Upskirting und Downblousing wird künftig mit einem eigenen Straftatbestand sanktioniert: Wer anderen heimlich – zum Beispiel mit einer Handykamera – unter den Rock, Kleid oder in den Ausschnitt fotografiert oder filmt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Gleiches gilt für den Gebrauch oder die Verbreitung solcher Aufnahmen. Diese Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen ist als neuer § 184k StGB im Sexualstrafrecht verortet – so wie dies auch der Bundesrat in seinem Entwurf gefordert hatte. Die Tat wird auf Antrag der Betroffenen verfolgt.

Strafbar ist es künftig auch, verstorbene Opfer von Unfällen oder Katastrophen zu fotografieren und zu filmen und diese Aufnahmen zu verbreiten oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Damit soll verhindert werden, dass Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Bildaufnahmen von verletzten und verstorbenen Personen anfertigen und diese Aufnahmen über soziale Netzwerke verbreiten oder an die Medien weitergeben. Hierzu wird der Schutzkreis des § 201a StGB auf Verstorbene ausgeweitet. Auch dies entspricht einer früheren Forderung des Bundesrates.

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung des BR v. 18.09.2020

Eine Antwort hinterlassen

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

captcha Bitte Code eintragen

* Die bezeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.