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djb-Stellungnahme zu weiterem Reformbedarf im Sexualstrafrecht

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) fordert eine Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung.

Der djb legt in seiner Stellungnahme dar, welche weiteren rechtlichen Schritte ergriffen werden müssen, um einen umfassenden und effektiven Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland zu garantieren.

Grundlage dieser Auseinandersetzung bilde der im Juni 2017 erschienene Abschlussbericht der durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzten Reformkommission zum Sexualstrafrecht. Dessen Empfehlungen seien bisher nicht umgesetzt worden. In seiner Stellungnahme stellt der djb das derzeitige Sexualstrafrecht auf den Prüfstand. Ziel ist der konsequente Schutz der sexuellen Selbstbestimmung durch ein konsistentes und nachvollziehbares Sexualstrafrecht.

Insbesondere fordert der djb ein begleitendes Monitoring: Die im Zuge der Sexualstrafrechtsreform im Jahr 2016 erfolgte Implementierung des sog. „Nein-heißt-Nein-Modells“, das den Anforderungen des Artikel 36 der Istanbul-Konvention grundsätzlich gerecht wird, stelle einen immensen Fortschritt des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung dar. Um sicherzugehen, dass die gesetzgeberische Absicht auch in der Praxis voll verwirklicht wird, sei ein begleitendes Monitoring jedoch unerlässlich.

Zudem verblieben bei allem Fortschritt durch die Sexualstrafrechtsreform noch einige wesentliche Schutzlücken. Zu diesen zählten unter anderem die Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen und des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen: Beispielsweise werden zum Teil hier Fälle von sexuellen Handlungen mit oder vor Dritten trotz vergleichbaren Unrechtsgehalts nicht erfasst. Hier fehle es an einem stimmigen und umfassenden Schutzkonzept.

Schließlich fordert der djb in seiner Stellungnahme auch die gesetzliche Festschreibung eines Beschleunigungsgrundsatzes für Gerichtsverfahren, die Sexualstraftaten zu Lasten von Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand haben. Die lange Verfahrensdauer in Strafverfahren stelle – neben den grundsätzlichen Schwierigkeiten hinsichtlich der Wahrheitsfindung – insbesondere für Kinder und Jugendliche, die Opfer einer Sexualstraftat geworden sind, eine große Belastung dar. Dieser müsse so weit wie möglich abgeholfen werden.

Weitere Informationen
PDF-Dokument Stellungnahme des djb zu weiterem Reformbedarf im Sexualstrafrecht v. 07.03.2019 (PDF, 180 KB)

Quelle: Pressemitteilung des djb v. 07.03.2019

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