Aktuelles

Aktuelles

DAV-Stellungnahme 36/20 zum Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit des sog. „Upskirting“

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des StGB zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen und des Bundesrates zur Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs Stellung genommen.

Der DAV kritisiert die in den Gesetzesentwürfen vorgesehene Strafbarkeit des sog. Upskirting und des sog. Downblousing. Nicht nur hält der DAV es für fraglich, welche Körperbereiche vom Schutz eines geschaffenen Straftatbestands umfasst werden sollten oder in welchen Teil des Strafgesetzbuchs die geschaffene Norm eingeordnet werden sollte. Auch hält er Diskussionen über den ausreichenden Schutz von Körperteilen durch die Fotografierten mittels deren Kleidung dem Opferschutz nicht für zuträglich. Problematisch sieht der DAV mangels Möglichkeit der Individualisierbarkeit heimlich hergestellter Bildaufnahmen lediglich einzelner Körperbereiche insbesondere die Handhabung des Tatbestandsmerkmals „unbefugt“ und sieht die Schaffung eines Straftatbestandes als reine Symbolpolitik.

Der DAV betont, dass das Strafrecht ultima ratio ist und bleiben muss. Eine Reaktion auf das sog. Upskirting mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht hält er für ausreichend.

Pressemitteilung des DAV v. 20.05.2020

Eine Antwort hinterlassen

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

captcha Bitte Code eintragen

* Die bezeichneten Felder sind Pflichtfelder.

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.