Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 25.06.2021 Neuregelungen im Strafrecht gebilligt, die der Bundestag kurz zuvor beschlossen hatte.
Verhetzende Beleidigung
Ein weiterer neue Paragraf 192a Strafgesetzbuch ahndet die sogenannte verhetzende Beleidigung. Er erfasst Inhalte, die eine durch ihre nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden und hierdurch die Menschenwürde der betroffenen Personen verletzen können.
Anleitungen zum Kindesmissbrauch
Außerdem wird mit Paragraf 176 Strafgesetzbuch auch ein neuer Straftatbestand der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern geschaffen.
Unterzeichnung – Verkündung – Inkrafttreten
Das Gesetz wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am Tag darauf in Kraft treten.
Quelle: Quelle: Pressemitteilung des BR v. 25.06.2021
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