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djb-Stellungnahme 8/21 zum Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) hat zum Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung Stellung genommen.

Am 14.04.2021 findet im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung (StPO) statt. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) ist bei der Anhörung durch Dilken Çelebi, Mitglied der Strafrechtskommission des djb, vertreten.

„Strafverfahren, besonders im Bereich der Sexualstraftaten und anderer Formen von geschlechtsbezogener Gewalt, sind oftmals mit erheblichen Belastungen für die Opfer verbunden. Der Schutz von Frauen vor geschlechtsbezogener Gewalt muss daher auch durch verfahrensrechtliche Rahmenbedingungen sichergestellt werden“, konstatiert die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig.

Der djb weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass der Entwurf den internationalen Vorgaben zur Verbesserung des Schutzes und der Unterstützung der Opfer von Straftaten nur in Teilen gerecht wird. So ist der Entwurf als Umsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU mit der Einführung einer Legaldefinition von Verletzten zwar zu begrüßen, greift aber für den Schutz Betroffener von geschlechtsbezogener Gewalt im Strafverfahren zu kurz.

Verbesserungsbedarf sieht der djb in der vorgesehenen Regelung zu den Angaben zu Wohn- und Aufenthaltsort zum Schutz von Zeug*innen sowie auch für den Opferschutz: So sollte Opferberater*innen in anerkannten Unterstützungs- und Fachberatungsstellen für Opfer von sexualisierter und häuslicher Gewalt ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO zukommen und sollte die kostenfreie anwaltliche Vertretung auf erwachsene Verletzte eines sexuellen Übergriffs gemäß § 177 Abs. 1 und Abs. 2 StGB ausgeweitet werden. Schließlich muss die kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung für alle gewaltbetroffenen Frauen und Opfer häuslicher Gewalt im Sinne der Istanbul-Konvention ausgeweitet werden.

Die Umsetzung dieser Forderungen ist für eine Vermeidung sekundärer Viktimisierung von Betroffenen im Strafverfahren zentral. Gleiches gilt für die langjährige Forderung des djb, Fortbildungsverpflichtungen für Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz gesetzlich zu verankern. Nur unter Einhaltung dieser Vorgaben kann die Bundesregierung der sich aus der EU-Opferschutzrichtlinie und der Istanbul-Konvention ergebenden Umsetzungspflicht gerecht werden.

„Der Umgang mit den Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt in Strafverfahren ist eine zentrale Baustelle im Hinblick auf eine geschlechtergerechte Strafverfolgung. Der Entwurf ist ein Anfang. Für einen effektiven Opferschutz muss der Gesetzgeber aber an einigen Stellen nachbessern.“, resümiert die Vorsitzende der djb-Strafrechtskommission Dr. Leonie Steinl.

Pressemitteilung des djb v. 14.04.2021

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