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Kindesmissbrauch soll unbegrenzt in erweitertes Führungszeugnis

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vorgelegt, womit die zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in das erweiterte Führungszeugnis ermöglicht werden soll.

Wie es in dem Entwurf (BT-Drs. 19/18019 – PDF, 567 KB) heißt, wurde durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) vom 16.07.2009 das erweiterte Führungszeugnis eingeführt. Dessen Ziel sei es, den betroffenen Stellen Informationen zur Verfügung zu stellen, um Personen, die wegen Straftaten zum Nachteil von Minderjährigen verurteilt worden sind, vom Umgang mit Minderjährigen auszuschließen. Dieses Ziel werde wegen der Aufnahmefristen und Tilgungsfristen des BZRG nicht im erforderlichen Umfang erreicht.

Der Gesetzentwurf sieht als zentrale Regelung vor, Verurteilungen wegen Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche von der Aufnahmefrist auszunehmen, wenn ein erweitertes Führungszeugnis beantragt wird. Parallel hierzu sollen diese Verurteilungen von der Tilgung ausgenommen werden. Dies bewirke, heißt es in dem Entwurf, dass diese Verurteilungen zeitlich unbegrenzt in ein erweitertes Führungszeugnis aufgenommen werden. Mit dieser Änderung solle erreicht werden, dass wegen Taten zum Nachteil von Kindern verurteilten Sexualstraftätern der berufliche und ehrenamtliche Umgang mit Kindern und Jugendlichen dauerhaft verwehrt werden kann.

hib – heute im bundestag Nr. 317 v. 24.03.2020

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