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Urteil gegen Odenthaler Gynäkologen wegen sexueller Übergriffe auf Patientinnen rechtskräftig

Der BGH hat die Verurteilung eines Gynäkologen aus Odenthal zu zwei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses bestätigt.

Dem Angeklagten war durch die Staatsanwaltschaft Köln vor dem Landgericht u.a. vorgeworfen worden, im Jahr 2013 in drei Fällen gegenüber jeweils einer anderen Patientin die Behandlungssituation als Gynäkologe im Bergischen Odenthal missbraucht zu haben, indem er an seinen Patientinnen sexuelle Handlungen vornahm, um sich sexuell zu stimulieren. Hierbei ging es u.a. um medizinisch nicht indizierte Einreibungen und „Massagen“ im Intimbereich.
Das LG Köln, das diese Vorwürfe nach 20 Hauptverhandlungstagen als erwiesen ansah, hatte den Angeklagten am 13.07.2017 wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt und wegen der langen Verfahrensdauer vier Monate hiervon für bereits vollstreckt erklärt.

Der BGH hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.

Nach Auffassung des BGH hat die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des LG Köln ist damit rechtskräftig.

Wegen der langen Dauer des Revisionsverfahrens hat der BGH von der Strafe einen weiteren Monat für vollstreckt erklärt. Für die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe ist die Staatsanwaltschaft Köln zuständig.

Pressemitteilung LG Köln Nr. 5/2019 v. 07.05.2019

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