Als Fachanwalt für Strafrecht mit Spezialisierung im Sexualstrafrecht habe ich mich bewusst auf die aktive Verteidigung von Beschuldigten in Sexualstrafverfahren spezialisiert. Mit über 25 Jahren Erfahrung im Strafrecht verstehe ich die Komplexität dieser Fälle und bin bereit, Sie in jedem Stadium des Verfahrens effektiv zu verteidigen.
Profitieren Sie von meiner Erfahrung und Kompetenz als Anwalt im Strafrecht
Sind Sie beschuldigt in einem Ermittlungsverfahrens wegen der Verbreitung pornografischer Inhalte, des Besitzes oder der Weitergabe Kinder,- oder jugendpornografischer Inhalte nach den §§ 184b, 184c StGB, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.
Bei dem Vorwurf der sexuellen Nötigung (§ 177 Abs.1 StGB) und der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 2 StGB) kommt es nicht selten zu Falschbelastungen. Die Quote ist hier nach meiner beruflichen Erfahrung und Einschätzung höher, als bei allen anderen Deliktsformen. Welcher Grund dahinter steht, ob die Belastungen bewußt oder unbewußt erfolgten, ist zunächst nebensächlich, sicher ist aber, dass eine frühe und ordentliche Verteidigung in jedem Fall unerlässlich ist.
Ich mache nur eine Sache: Strafverteidigung!
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Einen Menschen vor Gericht zu verteidigen ist für mich keine Show, sondern meine Berufung und ehrliches Engagement.

