Als Fachanwalt für Strafrecht mit Spezialisierung im Sexualstrafrecht habe ich mich bewusst auf die aktive Verteidigung von Beschuldigten in Sexualstrafverfahren spezialisiert. Mit über 25 Jahren Erfahrung verstehe ich die Komplexität dieser Fälle und bin bereit, Sie in jedem Stadium des Verfahrens kompetent zu verteidigen.
Warum ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend?
Beschuldigungen im Bereich des Sexualstrafrechts können schwerwiegende Folgen haben. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist daher unerlässlich, um eine ordentliche Verteidigung sicherzustellen. Nur ein erfahrener Anwalt für Sexualstrafrecht kann eine wirksame Verteidigungsstrategie entwickeln und sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Profitieren Sie von meiner Erfahrung und Kompetenz als Anwalt im Strafrecht
Sind Sie Beschuldigt in einem Ermittlungsverfahrens wegen des Besitzes oder der Weitergabe kinder,- oder jugendpornografischer Inhalte nach den §§ 184b, 184c StGB, dann melden Sie sich.
Bei dem Vorwurf der sexuellen Nötigung (§ 177 Abs.1 StGB) und dem der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 2 StGB) kommt es nicht selten zu Falschbelastungen. Die Quote ist hier nach meiner beruflichen Erfahrung und Einschätzung höher, als bei allen anderen Deliktsformen. Welcher Grund dahinter steht, ob die Belastungen bewußt oder unbewußt erfolgten, ist zunächst nebensächlich, denn eine frühe und ordentliche Verteidigung ist in jedem Fall unerlässlich.
Ich mache nur eine Sache: Strafverteidigung!
Kontaktieren Sie mich unverbindlich, um Ihre Fragen zu stellen oder einen Termin für eine kurzfristige Erstberatung zu vereinbaren.
Einen Menschen vor Gericht zu verteidigen ist für mich keine Show, sondern meine Berufung und ehrliches Engagement.